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Die Personalstandstatistik – Personal im öffentlichen Dienst in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen


Eine Hand hält einen Stempel, auf dem "Öffentl. Dienst" steht. Bildrechte: ©Wolfilser - stock.adobe.com

Das Personal des öffentlichen Dienstes wird über die Personalstandstatistik jährlich zum Stichtag 30. Juni erhoben.
Es handelt sich um eine Bundesstatistik, die sich auf folgende Bereiche erstreckt (Aufzählung ggf. nicht abschließend):

  • Ämter oder Behörden, Gerichte und Einrichtungen der Gebietskörperschaften (das sind unter anderem Gemeindeverwaltungen, Ministerien, Eigenbetriebe der Gemeinden, Landesbetriebe und Landesämter usw.),
  • Kommunale Zweckverbände,
  • Bundeseisenbahnvermögen,

  • rechtlich selbständige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit (das sind unter anderen Universitäten oder Landesmedienanstalten),
  • Träger der Zusatzversorgung,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • Deutsche Bundesbank,
  • Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes, beziehungsweise der Länder.

Von der Befragung ausgenommen sind die Rundfunk- und Fernsehanstalten, Geschäftsbanken, Wirtschafts- und Berufsverbände sowie Kirchen.

Ergänzend zum öffentlichen Dienst werden außerdem die Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung befragt. Beide Bereiche zusammen, der öffentliche Dienst sowie die Unternehmen in privater Rechtsform, bilden die öffentlichen Arbeitgeber. Nach diesem sogenannten „Schalenkonzept“ in der Personalstandstatistik wird bundesweit das Personal seit 2012 erhoben und veröffentlicht.

Wer gehört zum Personal?

Zum Personal zählen alle Beschäftigten, die am Stichtag 30. Juni des Jahres in einem unmittelbaren Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnis zu einer berichtspflichtigen Einheit stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus Haushaltsmitteln der Berichtsstelle beziehen. Hierzu gehören beispielsweise: Lehrerinnen und Lehrer, Universitätsbeschäftigte, Richterinnen und Richter, Polizistinnen und Polizisten, Krankenhaus- und Pflegepersonal, die Steuerverwaltung, für den Bund auch Soldatinnen und Soldaten, Kitabeschäftigte oder Erzieherinnen und Erzieher und viele mehr. Zu den Beschäftigten zählen alle Personen, ob befristet oder dauerhaft beschäftigt, in der Ausbildung, geringfügig beschäftigt oder auch ohne Bezüge beurlaubt.

Am 30. Juni 2020 gab es in Niedersachsen insgesamt über 425.000 Personen im öffentlichen Dienst. Er ist damit der größte Arbeitgeber in unserem Land. Werden die Beschäftigten der privatrechtlich geführten öffentlich bestimmten Unternehmen dazugerechnet, haben die öffentlichen Arbeitgeber in Niedersachsen über eine halbe Million Beschäftigte.

Welche Daten werden in der Personalstandstatistik in Niedersachsen erhoben?

Zu jedem Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird ein Katalog von Informationen erfragt, der knapp 50 Merkmale umfasst, die in der Regel in einem sogenannten Einzeldatensatz geliefert werden. Zum Beispiel:

  • der genaue Arbeitgeber,
  • das Geschlecht,
  • Geburtstag und -jahr,
  • der Dienst- bzw. Arbeitsort,
  • die Vertragsart, Vertragsdauer und Vertragsumfang,
  • die Art und Höhe der Vergütung und Zulagen,
  • die Art des Tarifvertrags,
  • welche Aufgabe erfüllt werden und
  • wenn es sich um eine verbeamtete Person handelt, zusätzlich der Wohnort.

Zur Entlastung der Unternehmen in privater Rechtsform wird für ihre Beschäftigten ein ausgewählter, verkürzter Merkmalskatalog erfragt, der dann als sogenannter Summensatz, also für Gruppen von Beschäftigten erfasst wird.

Warum werden diese Daten zum Personal im öffentlichen Dienst Niedersachsens erhoben?

Daten über Beamtinnen und Beamte gibt es aus keiner anderen Quelle als der Personalstandstatistik, da keine Sozialversicherungspflicht für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse besteht.

Über viele andere gesellschaftliche Gruppen in Deutschland werden Daten gesammelt, wie die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit, die selbständigen Unternehmerinnen und Unternehmer in Gewerberegistern, die Zahl der Seniorinnen und Senioren bei den Rentenversicherungen. Beamtinnen und Beamte werden jedoch nur über die Personalstandstatistik erfasst.

Für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts gibt es also nur die Daten der Personalstandstatistik. Zudem werden auch bei der Vorausberechnung zukünftiger Ausgaben für die später zu versorgenden Beamtinnen und Beamten Daten über das aktuell noch im aktiven Dienst befindliche Personal benötigt.

Wer Kenntnisse über das Alter und die Struktur des eigenen Personals hat, weiß theoretisch auch, wer wann in den Ruhestand geht und damit auch, wie viel Nachwuchs wann in welcher Besoldungs- oder Vergütungsgruppe ausgebildet sein müsste. Auch die Frage der gerechten Verteilung der Geschlechter auf die vorhandenen Arbeitsplätze oder Dienstposten im öffentlichen Dienst Niedersachsens kann mit den Daten der Personalstandstatistik untersucht werden, das heißt, ihre Daten können auch Grundlage sein für Gleichstellungskonzepte und allgemeine Finanzplanungen.

Wer liefert die Daten für die Personalstandstatistik?

So wie die meisten Statistiken, die das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) durchführt, basiert auch die Personalstandstatistik auf der Grundlage eines Gesetzes. In diesem Fall ist es das Finanz- und Personalstatistikgesetz, kurz FPStatG. In Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz, kurz BstatG, werden im FPStatG die Details der verschiedenen dort angeordneten Statistiken geregelt. Unter anderem ist festgelegt, dass für die Datenlieferung zum Personalstand die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister oder Landesministerinnen und Landesminister „…oder die Leitungen der für die Zahlbarmachung der Bezüge zuständigen Stellen…“ verantwortlich sind. In Niedersachsen gibt es beispielsweise das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung, kurz NLBV, welches die Bezüge des Landespersonals berechnet und diese auch auszahlt. Für alle Beschäftigten, die im NLBV abgerechnet und nach den Kriterien der Erhebung gemeldet werden müssen, schickt es elektronisch die Daten des festgelegten Merkmalskatalogs an das LSN. Insgesamt betrifft dies jährlich über 200.000 Personen. Gemeinden, Gemeindeverbände, Universitäten und andere Einrichtungen liefern die Daten teilweise selbst oder lassen sie von ihren beauftragten Rechenzentren erstellen.

Die Daten werden also meist zentral elektronisch als Text- oder Excel-Dateien über das Online-Meldeverfahren IDEV übermittelt, wobei die Datensatzstrukturen festgelegt sind. Es werden im LSN somit keine Daten aus Erhebungsbogen manuell übertragen oder per Scanner erfasst, sondern die gelieferten Datensätze werden in ein Prüfprogramm eingelesen und weiterbearbeitet.

Wer nutzt die Daten der Personalstandstatistik Niedersachsen?

Die Daten der Personalstandstatistik werden von Ministerien und politischen Entscheidungsträgern für die Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts benötigt. Sie dienen zudem als Datenbasis für Gleichstellungsfragen, bei der Erstellung von Versorgungsprognosen und Finanzplänen sowie bei Personalstruktur- und Organisationsuntersuchungen. Außerdem fließen sie in die Verdiensterhebungen und die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Wirtschaftszweigbereiche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ und „Erziehung und Unterricht“ ein.

Was kann die Personalstandstatistik nicht leisten?

Die Personalstandstatistik erhebt kein Merkmal, das eine direkte Aussage über die erworbenen Qualifikationen oder Abschlüsse der Beschäftigten zulässt. Zudem werden bestimmte Beschäftigte nicht erhoben, dazu zählen Personen mit Werkverträgen oder Personen, die nur in einem indirekten Beschäftigungsverhältnis zur meldenden Einheit stehen. Nicht erfasst werden in der Personalstandstatistik Niedersachsen auch diejenigen Kräfte, die direkt aus Drittmitteln bezahlt werden, ehrenamtlich Tätige oder Personen, die gegen eine Aufwandsentschädigung tätig sind.

Eine Stichtagserhebung kann keine Ergebnisse zu Gegebenheiten liefern, die innerhalb des Jahresverlaufs auftreten. Es lassen sich zwar Aussagen über die Beschäftigten zum Zeitpunkt des Stichtags treffen, werden jedoch Kräfte saisonal eingestellt und danach wieder entlassen, tauchen diese in der Erhebung nicht auf. Eine solche Datenlücke kann auch bei der Erfassung der Auszubildenden entstehen, wenn beispielsweise ein Jahrgang seine Ausbildung vor dem 30. Juni beendet hat und der darauffolgende Jahrgang erst im August beginnt. Die Ergebnisse können zu Vergleichszwecken nur von einem Stichtag zum anderen saldiert werden.

Welche Daten zum Personal im öffentlichen Dienst Niedersachsens werden veröffentlicht?

Standardmäßig werden jährlich nach Abschluss der Erhebung einige Tabellen veröffentlicht:

  • Personal der öffentlichen Arbeitgeber nach Kriterien wie dem Beschäftigungsbereich (Land, Kommunen, Unternehmen in privater Rechtsform, Kernhaushalt, Sonderrechnungen usw.),
  • Personal nach Sektor-Zugehörigkeit (staatlich oder nicht-staatlich),
  • Personal nach Geschlecht, Status (verbeamtet, tariflich), Umfang (z. B. voll- oder teilzeitbeschäftigt),
  • Personal nach Aufgabe oder Produkt sowie nach Dienst- oder Arbeitsort.

Zudem wird ebenfalls jährlich ein umfangreicher Statistischer Bericht erstellt, der eine große Auswahl an detaillierteren Auswertungen vorhält nach den zuvor genannten Kriterien. Zusätzlichen enthält der Bericht unterschiedlich kombinierte Auswertungen wie Besoldungs-, Entgelt- oder Laufbahngruppen je Beschäftigungsbereich, Alter je Status und Umfang oder durchschnittliche Bruttobezüge je Altersgruppe und viele mehr. Kommunale Ergebnisse werden dabei in der tiefsten Gliederungsebene der Einheits- und Samtgemeinden veröffentlicht.

Für Veröffentlichungen der Personalstandstatistik wird das Geheimhaltungsverfahren der 5er-Rundung angewandt. Weitere Informationen dazu unter den methodischen Hinweisen.

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