Frau Rode
Tel. 0511 98 98-3237
Herr Zeitz
Tel. 0511 98 98-3245
Personal im öffentlichen Dienst Niedersachsens - Informationen für Auskunftgebende
Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
Online-Verfahren
Nach § 11 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) besteht eine Auskunftspflicht für die Erhebungen dieses Gesetzes. Außerdem ist im Gesetz festgelegt, dass die Übermittlung der Daten nach den Vorgaben des jeweiligen Statistischen Landesamtes elektronisch erfolgen soll.
Für die Personalstandstatistik wird hierfür das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund) bereitgestellt, das für die beiden unterschiedlichen Datenanforderungen (Einzeldatensätze und Summendatensätze) auch unterschiedliche Meldewege anbietet. Mehr dazu erfahren Sie in den methodischen Hinweisen.
Für die Einzeldatensatz-Erhebung des öffentlichen Dienstes:
Für die Summensatz-Erhebung der öffentlich bestimmten Unternehmen in privater Rechtsform:
Die Erhebungsunterlagen und weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Online-Erhebung zur Umsetzung den Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
Personalstand im öffentlichen Dienst am 30.06.2024
Erhebungsvordruck
Datensatzbeschreibung und Anlagen
Unterrichtung und Erläuterungen
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
kommunale Forschungseinrichtungen rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen in öffentlicher Rechtsform- Erläuterungen (docx)
- Unterrichtung nach § 17 BStatG (pdf)
- Änderungen ab 2022 (pdf)
- Datensatzbeschreibung PSFUE (docx)
- Anlage Schlüsselverzeichnis PSFUE (docx)