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Personal im öffentlichen Dienst Niedersachsens - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Online-Verfahren

Nach § 11 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) besteht eine Auskunftspflicht für die Erhebungen dieses Gesetzes. Außerdem ist im Gesetz festgelegt, dass die Übermittlung der Daten nach den Vorgaben des jeweiligen Statistischen Landesamtes elektronisch erfolgen soll.

Für die Personalstandstatistik wird hierfür das Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund) bereitgestellt, das für die beiden unterschiedlichen Datenanforderungen (Einzeldatensätze und Summendatensätze) auch unterschiedliche Meldewege anbietet. Mehr dazu erfahren Sie in den methodischen Hinweisen.

Für die Einzeldatensatz-Erhebung des öffentlichen Dienstes:

Für die Summensatz-Erhebung der öffentlich bestimmten Unternehmen in privater Rechtsform:

Die Erhebungsunterlagen und weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Online-Erhebung zur Umsetzung den Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes

Personalstand im öffentlichen Dienst am 30.06.2023

Erhebungsvordruck

Datensatzbeschreibung und Anlagen

Unterrichtung und Erläuterungen

Wissenschaft, Forschung und Entwicklung

kommunale Forschungseinrichtungen rechtlich selbständige Forschungseinrichtungen in öffentlicher Rechtsform

Geheimhaltung

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