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Insolvenzen in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Auskunftspflichtig zur Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung sind die zuständigen Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, Sachwalterinnen und Sachverwalter sowie Treuhänderinnen und Treuhänder in Niedersachsen.

Grundlage für die Datenlieferung ist das Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG). Danach sind die Angaben zur Beendigung beziehungsweise Restschuldbefreiung innerhalb von vier Wochen nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgte, an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zu übermitteln.

Die Datenlieferung erfolgt in der Regel elektronisch. Hierfür stehen den Auskunftgebenden zwei Wege zur Verfügung:

  • eStatistik.Core: Die Übermittlung der relevanten Daten erfolgt elektronisch über eine Schnittstelle zwischen der Insolvenzverwaltersoftware und dem LSN.

  • IDEV (Internetbasierte Datenerhebung im Verbund): Die relevanten Daten können über ein Online-Formular eingetragen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine CSV-Datei zu importieren. Die notwendigen Zugangsdaten werden von dem genannten Ansprechpartner vergeben.
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