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Insolvenzen in Niedersachsen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Grundlage der Insolvenzstatistiken ist das Insolvenzstatistikgesetz (InsStatG) in der jeweils gültigen Fassung.

Zeitrahmen der einzelnen Insolvenzstatistiken

Die Angaben zur Beantragung und zur Beendigung eines Insolvenzverfahrens sowie die Entscheidung zur Restschuldbefreiung werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben und veröffentlicht.

Die Dauer eines Insolvenzverfahrens hängt unter anderem von der Verfahrensart ab. So sind die meisten vereinfachten Insolvenzverfahren, also insbesondere Verbraucherinsolvenzen, bereits drei Jahre nach Eröffnung beendet. Dies ist bei den Regelinsolvenzverfahren nicht gegeben. Hier kann ein erstes Beendigungsergebnis für Unternehmensinsolvenzen erst sieben Jahre nach Eröffnung veröffentlicht werden.

Die nachstehende Grafik stellt dar, welche Daten das LSN zu welchem Zeitpunkt veröffentlichen kann:

Die Grafik zeigt, wann die Daten der Statistik über beantragte Insolvenzverfahren und der Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung in Niedersachsen veröffentlicht werden.   Bildrechte: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)
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