Logo Landesamt für Statistik Niedersachsen - Link zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen in Niedersachsen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Hinter dem Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Münzen auf einem Spiegel zu sehen, die sinnbildlich für den positiven oder negativen finanziellen Bereich stehen. Bildrechte: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)

Die Insolvenzstatistik liefert Informationen zur Zahl der Insolvenzen von Privatpersonen und Unternehmen. Wichtige Kenngrößen sind unter anderem der entstandene wirtschaftliche Schaden, der den Gläubigerinnen und Gläubigern durch Zahlungsausfall entsteht und bei den Unternehmen die Zahl der von der Insolvenz betroffenen Arbeitsplätze.

Die Insolvenzstatistik besteht aus zwei Statistiken:

  • der monatlichen Statistik über beantragte Insolvenzverfahren in Niedersachsen und
  • der jährlichen Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung.

Verbraucherinsolvenzen und Unternehmensinsolvenzen in Niedersachsen

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden für Insolvenzen am häufigsten die Begriffe „Verbraucherinsolvenz“ beziehungsweise „Privatinsolvenz“ und „Unternehmensinsolvenz“ verwendet.

Eine Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz wird von Privatpersonen beantragt, wenn die ausstehenden Forderungen beziehungsweise Schulden nicht mehr beglichen werden können und zuvor eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigerinnen und Gläubigern gescheitert ist.

Die Unternehmensinsolvenz wird von Unternehmen beantragt, die überschuldet oder zahlungsunfähig sind oder denen eine Zahlungsunfähigkeit droht. Oftmals sind durch eine Unternehmensinsolvenz die Arbeitsplätze der Beschäftigten gefährdet.

Die umgangssprachlichen Begriffe „Verbraucherinsolvenz“ und „Unternehmensinsolvenz“ sind juristisch jedoch nicht korrekt. Aus juristischer Sicht gibt es zwei Insolvenzarten: das Regelinsolvenzverfahren und das vereinfachte Insolvenzverfahren. Welches Insolvenzverfahren zur Anwendung kommt, hängt im Wesentlichen von der rechtlichen Stellung der Schuldnerin beziehungsweise des Schuldners sowie der Zahl und Art der Forderungen ab. Das Regelinsolvenzverfahren wird insbesondere bei Unternehmen angewendet sowie bei ehemals selbständig Tätigen, deren Vermögensverhältnisse nicht überschaubar sind. Verbraucher/innen beantragen das vereinfachte Insolvenzverfahren.

Das nachstehende Schaubild veranschaulicht im Detail, welche Verfahrensart wann Anwendung findet:

Unterteilung der Insolvenzverfahren in Regelinsolvenzverfahren und Vereinfachte Insolvenzverfahren. Regelinsolvenzverfahren werden u. a. bei Unternehmen angewendet, Vereinfachte Insolvenzverfahren z. B. bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.   Bildrechte: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)

1. Statistik über beantragte Insolvenzverfahren in Niedersachsen

Die Statistik über beantragte Insolvenzverfahren in Niedersachsen informiert über die Entscheidungen der Insolvenzgerichte zu den dort beantragten Insolvenzverfahren. Dargestellt werden alle Regelinsolvenzverfahren und vereinfachten Verfahren, die eröffnet oder mangels Masse abgewiesen oder bei denen ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde. Bei allen Insolvenzverfahren werden die Höhe der voraussichtlichen Forderungen und die rechtliche Stellung der Schuldnerin oder des Schuldners erfragt (zum Beispiel Verbraucherin bzw. Verbraucher, Unternehmen, ehemals selbständig Tätige). Aus diesen Angaben lässt sich unter anderem berechnen, wie hoch die durchschnittliche Schuldenlast je Privatperson (Pro-Kopf-Schuldenlast) ist.

Bei den Unternehmensinsolvenzen werden zusätzlich folgende Angaben erhoben:

  • der Grund der Antragstellung,
  • die Rechtsform der betroffenen Unternehmen,
  • das Alter des Unternehmens,
  • die Zahl der Beschäftigten und
  • der Wirtschaftsbereich des Unternehmens.

Die Aktualität der Statistik über beantragte Insolvenzverfahren in Niedersachsen

Die Statistik über beantragte Insolvenzverfahren ist eine Vollerhebung, die monatlich durchgeführt wird. Auskunftspflichtig sind die 33 niedersächsischen Insolvenzgerichte. Die Monatsergebnisse werden zu Jahresergebnissen zusammengefasst und in einem statistischen Jahresbericht veröffentlicht.

2. Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung in Niedersachsen

Die Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung informiert über den Ausgang von eröffneten Insolvenzverfahren in Niedersachsen. Für alle eröffneten Insolvenzverfahren wird dargestellt, ob diese beendet und welche Forderungen angemeldet wurden, ob noch Außenstände beglichen werden konnten und welche Verluste entstanden sind. Bei Unternehmensinsolvenzen wird zusätzlich erfasst, ob

  • eine Sanierung möglich war,
  • Insolvenzgeld gezahlt wurde,
  • der Betrieb fortgeführt werden konnte und
  • Arbeitsplätze gesichert wurden.

Zusätzlich wird dargestellt, wie vielen Personen die Restschuldbefreiung nach Ablauf der gesetzlichen Wohlverhaltensphase erteilt werden konnte. Bei einer Versagung der Restschuldbefreiung werden die Gründe der Versagung erfasst.

Aktualität der Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung in Niedersachsen

Auch die Statistik über beendete Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung ist eine Vollerhebung, die jährlich durchgeführt wird. Auskunftspflichtig sind die zuständigen Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, Sachverwalterinnen und Sachverwalter sowie Treuhänderinnen und Treuhänder in Niedersachsen.

Wozu dienen die Daten der Insolvenzen in Niedersachsen?

Die Insolvenzstatistik in Niedersachsen hilft unter anderem dabei, die wirtschaftliche Lage sowohl auf der Ebene der Unternehmen als auch auf der Ebene der Privatpersonen zu beurteilen. Außerdem dient sie dazu, das Insolvenzverfahren als Entschuldungsinstrument zu bewerten.

Die Ergebnisse stellen für die Wirtschaft, die Sozialverbände und die Politik eine wichtige Entscheidungsgrundlage dar. Sie werden auch in zahlreichen weiteren Veröffentlichungen dargestellt, zum Beispiel im Niedersachsen-Monitor und in der Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN).

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln