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Diagnosedaten der nds. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Ein Stethoskop und Papiere liegen auf einem Tisch. Bildrechte: ©akira_photo - stock.adobe.com

Bei der Krankenhausdiagnosestatistik handelt es sich um eine jährliche Vollerhebung von Patientinnen und Patienten, die im Berichtsjahr aus der vollstationären Behandlung eines Krankenhauses oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung in Niedersachsen entlassen wurden.

Erfasst wird die ununterbrochene vollstationäre Behandlung im Krankenhaus, unabhängig von der Zahl der dabei durchlaufenen Fachabteilungen. Wiederaufnahmen nach § 2 bzw. Rückverlegung nach § 3 Abs. 3 Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (KFPV) werden zu einem Fall zusammengeführt. Sind Patientinnen und Patienten mehrfach im Jahr vollstationär behandelt worden, so wird für jeden Krankenhausaufenthalt jeweils ein neuer, vollständiger Datensatz erstellt. Gleiches gilt für beurlaubte Patientinnen und Patienten, wenn für die Urlaubszeit keine Pflegesätze berechnet worden sind.

Welche Daten werden zu den Diagnosen in den niedersächsischen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erhoben und aus welchen Quellen stammen diese? Wie wird die Statistik erstellt?

Für die Bestimmung der Hauptdiagnosen der Patientinnen und Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird die ICD-10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision) verwendet.

Neben der Erkrankung, dem Zu- und Abgangsdatum, der Verweildauer und der Fachabteilung werden weitere soziodemographische Merkmale der Patientinnen und Patienten erhoben.

Zu den statistischen und soziodemographischen Merkmalen, die in der Krankenhausdiagnosestatistik erhoben werden, zählen:

  • Vollstationäre Patientinnen und Patienten (Fälle),
  • Sterbefälle,
  • Geschlecht,
  • Geburtsmonat und -jahr,
  • Postleitzahl,
  • Wohnort,
  • Behandlungsort,
  • Erkrankungsart (Hauptdiagnose wie zum Beispiel Grippe und Pneumonie),
  • Zu- und Abgangsdatum sowie
  • Fachabteilung mit der längsten Verweildauer.

Die Diagnosedaten und die weiteren statistischen Merkmale übermitteln die Krankenhäuser sowie die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen elektronisch an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Dort werden die gemeldeten Daten geprüft und in Tabellen zusammengefasst jährlich als Vollerhebung veröffentlicht.

Wo liegen die Grenzen der Krankenhausdiagnosestatistik?

Die Erhebung erstreckt sich auf alle Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Niedersachsen, die der stationären und der vor- beziehungsweise nachsorglichen Krankenhausbehandlung dienen. Ausgenommen sind Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug sowie Polizeikrankenhäuser.

Die Angaben betreffen auch die im Krankenhaus verstorbenen Patientinnen und Patienten. Nicht erfasst werden jedoch teilstationär oder ambulant behandelte Patientinnen und Patienten, Stundenfälle und gesunde Neugeborene.

Wozu dient die Statistik zu den Diagnosen der Patientinnen und Patienten in den niedersächsischen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen? Wer nutzt sie?

Die Ergebnisse der Krankenhausdiagnosestatistik bilden die Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Volumen und die Struktur der Leistungsnachfrage und der Morbiditätsentwicklung, also der Zahl der Erkrankten im Verhältnis zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in einem bestimmten Zeitraum, in der stationären Versorgung. Darüber hinaus wird auf dieser Datengrundlage eine Einzugsgebietsstatistik erstellt, die unter anderem Aufschluss über die Patientenwanderung gibt. Die Diagnosestatistik dient damit auch der epidemiologischen Forschung und trägt zur Information der Bevölkerung bei.

Die Daten nutzen die Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Spitzen- und Landesverbände der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wissenschaftliche Einrichtungen und Institute, Unternehmensberatungsgesellschaften, Medien und die interessierte Öffentlichkeit, aber auch verschiedene internationale Institutionen (Europäische Kommission, Eurostat, OECD, WHO).

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