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Diagnosedaten der nds. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen - Methodische Hinweise

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Frau im Hintergrund fügt Balken zu einem Diagramm im Vordergrund hinzu Bildrechte: LSN

Konzept der Datengewinnung

Alle Krankenhäuser sowie alle Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind gemäß § 6 der Verordnung über die Bundesstatistik der Krankenhäuser (KHStatV) in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz (BstatG) zur Krankenhausdiagnosestatistik auskunftspflichtig. Die erhobenen Daten werden anonymisiert an das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) übermittelt. Dafür wird das Verfahren e-Statistik.Core genutzt, das eine sichere, elektronische Übertragung der Einzelangaben gewährleistet.

Datenaufbereitung

Im LSN werden die Einzeldaten auf Fehler, Qualität und Plausibilität geprüft. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Bei unvollständigen Datumsangaben, die nicht durch Nachfragen ermittelt werden können, findet mit Hilfe umfangreicher maschineller Korrekturen eine Vervollständigung durch die wahrscheinlichsten Ergebnisse statt. Alle Daten werden im Rahmen der Aufbereitung und Plausibilisierung in eine einheitliche Datenstruktur gebracht. Auf dieser Basis können Tabellen und aggregierte Datensätze zur Ergebnisdarstellung erzeugt werden. Abschließend wird ein aggregierter Landesdatensatz an das Statistische Bundesamt gesandt und dort zu einem Bundesergebnis zusammengefügt.

Genauigkeit und Zuverlässigkeit

Dieser Statistik liegt zur Verschlüsselung der Hauptdiagnose einer Patientin bzw. eines Patienten die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) zu Grunde. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt eine deutsche Version dieser Klassifikation heraus. Daneben stellt das BfArM Metadaten bereit, mit denen eine entsprechende Beschreibung der Plausibilitäten erfolgt. So gibt es beispielsweise unterschiedliche Diagnoseschlüssel nach Geschlecht und/oder Altersgruppe. An diesen Vorgaben orientiert sich bundesweit die statistische Aufbereitung der Diagnosedaten.

Die Vergabe des Diagnoseschlüssels erfolgt bereits im Krankenhaus. Dadurch, dass die Angabe der Hauptdiagnose für die Krankenhäuser entgeltrelevant ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Qualität der Diagnoseangaben hoch ist. Sollten dennoch Unstimmigkeiten auftreten, so können diese in der Datenaufbereitungsphase bei der Plausibilisierung der Angaben berichtigt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Diagnoseangabe und die Geschlechtsangabe eines Patienten oder einer Patientin nicht zueinander passen.

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