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Verdienste in Niedersachsen - Informationen für Auskunftgebende

Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)


Eine Geschäftsfrau im Hintergrund schreibt mit einem Kugelschreiber "Information" in den Vordergrund. Bildrechte: LSN

Online-Verfahren

Nach § 11a Bundesstatistikgesetz müssen alle Berichtspflichtigen ihre Meldungen über Online-Verfahren an die Statistischen Ämter übermitteln.





Der berichtspflichtige Betrieb kann seine Angaben über zwei verschiedene Online-Meldeverfahren übermitteln:

  1. die Nutzung spezieller, die Meldung erleichternder Statistikmodule in der Lohnabrechnungs-Software eSTATISTIK.core
  2. die manuelle Eintragung der Daten in ein elektronisches Online-Formular IDEV - "Internet-Datenerhebung im Verbund"

Informationen zur Verdiensterhebung in Niedersachsen

Für die Betriebe ist der Aufwand für die monatliche Verdiensterhebung am geringsten, wenn Sie für die wiederkehrenden Meldungen das in der amtlichen Statistik bewährte und einfache Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core verwenden.

Mit diesem Verfahren können die Daten monatlich automatisiert, sozusagen per Knopfdruck, in elektronischer Form aus der Lohnabrechnungssoftware gewonnen und direkt an das Landesamt für Statistik Niedersachsen übermittelt werden. Dazu sind bestimmte Module für die Statistik erforderlich, die zahlreiche Hersteller dieser Software anbieten.

Im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stehen hierzu weitere Informationen. Das Register „Hilfsmittel und Automatisierung“ (graues Feld in der Kopfleiste auf der Seite "Erhebungsportal") enthält beispielsweise eine Liste mit den Softwarefirmen, die Module für diese Statistik anbieten.

Ohne entsprechende Softwarelösung ist die monatliche Meldung zur Statistik auch über das Online-Meldeverfahren IDEV mittels Import von csv-Dateien oder durch die direkte Eingabe von Daten möglich.

Stichprobenziehung

Die Auswahl der Erhebungseinheiten erfolgt auf der Grundlage eines vom Statistischen Bundesamt erarbeiteten Stichprobenplans, durch den für jeden Wirtschaftszweig und jede Beschäftigtengrößenklasse die Zahl der zu befragenden Betriebe festgelegt wird. Eine Ausnahme stellen die sogenannten Totalschichten dar, in denen aus methodischen Gründen sämtliche Betriebe in die Stichprobe genommen werden.

Wie eine Stichprobe erstellt wird, warum ein Betrieb hier enthalten ist und wie lange ein Betrieb in der Stichprobe verbleibt und somit berichtspflichtig ist, finden Sie in diesem Video anschaulich erklärt.

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